| FOUR TRUST ® |
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FOUR TRUST ist ein völlig neues Konzept zur (haftungssicheren) Beantwortung von Fragen in der betrieblichen Altersversorgung, zur Erstellung von Gutachten, Vermeidung von Risiken und zur Erarbeitung von Lösungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. FOUR TRUST - vierfache Kompetenz Das FOUR TRUST-Konzept sieht eine gemeinsame Beratung der Kunden durch Pensionsmanager, FOUR TRUST-Rechtsanwälte und den Steuerberatern der Unternehmen vor. Nur im strukturierten Zusammenwirken aller Fachkompetenzen kann eine otpimale Beratung erfolgen, auf die sich der Unternehmer wirklich verlassen kann - das ist mit dem FOUR TRUST-Konzept gewährleistet. Wir organisieren und steuern ein Zusammenwirken der wichtigsten Kompetenzen für den Kunden:
Im Rahmen unseres ganzheitlichen FOUR TRUST Beratungsansatzes stehen wir Ihnen mit unserem Team von Juristen und Pensionsmanagern in Kooperation mit Mathematikern, Steuerexperten zur Verfügung. Unsere Beratungspalette unserer Partner umfasst Analysen bestehender Versorgungen, die Ablösung und Übertragung von Verpflichtungen aus bestehenden Betriebsrenten, sowie die Einrichtung, Betreuung, Änderung, Neuordnung und Schließung von Versorgungswerken. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Erstellung, Prüfung und Betreuung von Versorgungszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, speziell unter Berücksichtigung aktueller steuerlicher Gesichtspunkte (z.B. Auslagerungen, BilMoG). Weitere Beratungsangebote im Rahmen des FOUR TRUST Konzeptes über unsere Partner:
In Zusammenarbeit mit kundennahen Ansprechpartnern, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern |